Hannover (dpa/lni) -. Nach dem tödlichen Messerangriff auf seine Ex-Freundin muss sich ein 21-Jähriger wegen Totschlags vor dem Landgericht Hannover verantworten. Der Prozess startet am 2. Mai, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Die ebenfalls 21-Jährige war Anfang November in Hannover getötet worden. Laut Staatsanwaltschaft hatte es einen Streit gegeben, daher sei kein Mordmerkmal erfüllt.

Nach dem tödlichen Messerangriff auf seine Ex-Freundin muss sich ein 21-Jähriger wegen Totschlags vor dem Landgericht Hannover verantworten. Der Prozess startet am 2. Mai, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Die ebenfalls 21-Jährige war Anfang November in Hannover getötet worden. Laut Staatsanwaltschaft hatte es einen Streit gegeben, daher sei kein Mordmerkmal erfüllt.

Demnach sei der Angeklagte am 7. November 2023 zur Wohnung seiner Ex-Freundin gekommen, um die Beziehung zu retten. Die junge Frau sei davon ausgegangen, dass er persönliche Sachen abholen wolle. Er habe ihr auch einen Ring schenken wollen, sie habe ihn aus der Wohnung gewiesen. Dann habe er mit einem Messer mehrfach auf die 21-Jährige eingestochen.

Die Hannoveranerin hatte es am Tatabend noch geschafft, aus ihrer Wohnung im Stadtteil Vahrenwald auf die Straße zu flüchten. Auf dem Fußweg brach sie blutüberströmt zusammen. Passanten versuchten, ihr zu helfen. Trotz aller Bemühungen starb sie noch vor Ort an den Stichverletzungen.

Die Polizei stellte die mutmaßliche Tatwaffe sicher. Polizisten fanden den ebenfalls durch Messerstiche schwer verletzten Mann in dem Mehrfamilienhaus. Laut Staatsanwaltschaft hatte er sich die Verletzungen selbst zugefügt. Der 21-Jährige wurde noch in der Nacht operiert und kam in Untersuchungshaft.