Hannover (dpa/lni). Ein Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft haben beantragt, die Immunität von zwei niedersächsischen Landtagsabgeordneten aufzuheben. Der Beschluss des Parlaments ist einstimmig.

Niedersachsens Landtag hat die Immunität von zwei Abgeordneten aufgehoben. Vorangegangen waren entsprechende Anträge eines Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft. Die Beschlüsse des Landtags am Mittwoch erfolgten einstimmig. Um welche Abgeordneten und welche Vorwürfe es geht, wurde in den Beschlussempfehlungen des Ältestenrats und bei der Abstimmung im Plenum nicht genannt.

Nach der niedersächsischen Verfassung darf ein Landtagsmitglied nur mit Genehmigung des Landtags wegen einer Straftat zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, es wird bereits bei Begehung der Tat oder am Folgetag festgenommen.