Bremen (dpa/lni). Wer mit ausländischer Zulassung in Deutschland Auto fährt, braucht spätestens nach einem Jahr eine deutsche. Für Flüchtlinge aus der Ukraine galt in Bremen eine Ausnahme. Die abgelaufen ist.

Eine zu Aprilbeginn abgelaufene Ausnahmeregel für ukrainische Autofahrer ist im Land Bremen bislang nicht verlängert worden. Das sagte ein Sprecher des Bremer Verkehrsressorts der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. Mit der Ausnahmegenehmigung konnten ukrainische Flüchtlinge mit ihren alten Kennzeichen weiterfahren. „Aktuell laufen dazu noch Abstimmungen auf Länderebene“, sagte der Sprecher. Mit einer Entscheidung rechnete das Ressort bis Mitte des Monats.

In Niedersachsen verlängerten die Zulassungsbehörden mit Erlass des Wirtschaftsministeriums die Genehmigung vor ihrem Ablauf. Das teilte das Ministerium im März mit. „In der Ukraine zugelassene Pkw können somit unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin mit ihrer ukrainischen Zulassung in Deutschland fahren“, heißt es in der Mitteilung.

Grundsätzlich müssen Autos ohne deutsche Zulassung spätestens nach einem Jahr in Deutschland zugelassen werden, wie in einer Übersicht des Bundesverkehrsministeriums erklärt ist.