Bremen (dpa/lni). Das Urteil gegen den Hafenarbeiter aus Bremerhaven, der seine Frau ermordet hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft, wie das Landgericht Bremen am Mittwoch mitteilte. Das Landgericht hatte den Mann am 23. Mai 2023 unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Deutsche war zum Zeitpunkt des Urteils 47 Jahre alt. Dem Gericht zufolge hat der Täter seine Frau erstickt, zerteilt und in einen Fluss geworfen. Die Tat beging er im Februar 2022.

Das Urteil gegen den Hafenarbeiter aus Bremerhaven, der seine Frau ermordet hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft, wie das Landgericht Bremen am Mittwoch mitteilte. Das Landgericht hatte den Mann am 23. Mai 2023 unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Deutsche war zum Zeitpunkt des Urteils 47 Jahre alt. Dem Gericht zufolge hat der Täter seine Frau erstickt, zerteilt und in einen Fluss geworfen. Die Tat beging er im Februar 2022.

Die Staatsanwaltschaft Bremerhaven teilte am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur mit, sie prüfe, ein Verfahren gegen die Mutter des Verurteilten fortzuführen. Wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage habe die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet. Zunächst wollte die Behörde den Angaben nach abwarten, wie das Verfahren gegen den Sohn ausgeht.

Die Mutter hatte während des Verfahrens mehrfach beteuert, sie sei für die Tötung der Frau verantwortlich - und nicht ihr Sohn. Der Vorsitzende Richter sprach von einem „falschen Geständnis“.