Göttingen (dpa/lni). Eine junge Frau schläft auf dem Sofa, als ihr Ehemann sie mit einem Schuss in den Kopf tötet. Ein Gericht verurteilt den Mann wegen Mordes. Daran wird sich nun auch nichts mehr ändern.

Das Urteil gegen einen Mann, der seine schlafende Ehefrau ermordete, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Täters Ende März zurück, wie er am Dienstag mitteilte. Das Landgericht Göttingen hatte den zum Zeitpunkt der Verurteilung 51 Jahre alten Mann zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts seine auf dem Sofa schlafende Ehefrau im April 2020 vorsätzlich mit einer Pistole erschossen.

Der Mann hatte der Anklage zufolge nach der Tat im April 2020 behauptet, seine Frau aus Versehen getötet zu haben. Zum Tatzeitpunkt sei der Mann so betrunken gewesen, dass er von einem Arzt für haftunfähig erklärt und in ein Krankenhaus gebracht worden sei.

Der Prozess am Landgericht Göttingen dauerte mehr als ein Jahr und wurde von der Aktivistinnen-Gruppe „Initiative gegen Femizide“ unter anderem mit Mahnwachen begleitet. Die Aktivistinnen gingen davon aus, dass es sich bei dem Mord um einen Femizid handelte. Damit ist gemeint, dass eine Frau wegen ihres Geschlechts getötet wird.