Braunschweig (dpa/lni). Mutter und Tochter sollen die Tötung des Ex-Freundes der Jüngeren geplant und dafür einen Bekannten als vermeintlichen Mörder engagiert haben. Dieser ließ den Plan aber auffliegen. Für den Versuch zur Anstiftung droht beiden Frauen nun lange Haft.

Im Prozess um einen mutmaßlich geplanten Auftragsmord in Wolfenbüttel hat die Staatsanwaltschaft mehrere Jahre Haft für die beiden angeklagten Frauen gefordert. Die Anklage beantragte sechseinhalb Jahre Gefängnis für die 41-jährige Tochter und eine Strafe von drei Jahren für die 69-jährige Mutter. Es gebe keinen Zweifel, dass die beiden Frauen die Tötung des Ex-Freundes der Tochter für 17.000 Euro bei einem vermeintlichen Mörder beauftragt hätten, sagte der Staatsanwalt am Freitag im Landgericht Braunschweig.

Den beiden Frauen wird in dem Prozess versuchte Anstiftung zum Mord vorgeworfen. Nach Überzeugung der Anklage wollten die 69 Jahre alte Iranerin und ihre 41 Jahre alte deutsch-iranische Tochter vor allem verhindern, dass der Ex-Freund ein Sorgerecht für ein gemeinsames Kind erhält. Daher sei der Entschluss gereift, den 36-Jährigen zu beseitigen. „Sie wollte keinen Kontakt, sie wollte ihn auslöschen“, sagte der Staatsanwalt mit Blick auf die jüngere Frau.

Laut Anklage nahm die Mutter Kontakt zu einem 33 Jahre alten Bekannten auf. Die weiteren Absprachen soll demnach die Tochter übernommen haben. Der vermeintliche Mörder spielte den Strafverfolgern zufolge so lange mit, bis die vereinbarte Summe von 17.000 Euro geflossen und Details besprochen waren. Er schaltete aber die Polizei ein, die ein Treffen überwachte und die Frauen festnahm.

Ein zentrales Beweisstück in dem Prozess ist eine 40-minütige Tonaufzeichnung des letzten Gesprächs, die wegen ihrer Klarheit bei nahezu allen Prozessbeteiligten Eindruck hinterließ. „Es war der größte Fehler meines Lebens“, sagte die 41-jährige Angeklagte mit den letzten Worten. Zuvor hatte sie sich bei ihrer Mutter und der Familie des geplanten Opfers entschuldigt.

Im Verfahren hatte die Frau die Vorwürfe zu wesentlichen Teilen eingeräumt, einiges aber auch zurückgewiesen. Für eine versuchte Anstiftung zum Mord droht eine Strafe von 3 bis 15 Jahren. Der Vorsitzende Richter gab am Freitag den Hinweis, dass auch der Tatbestand der versuchten Anstiftung zum Totschlag in Frage komme.

Dieser Ansicht folgte auch die Verteidigung, für die eine Strafe auch wegen der „aufrichtigen Reue“ vier Jahre und drei Monate nicht überschreiten sollte. Der Verteidiger der Mutter beantragte einen Freispruch für seine Mandantin. Die Nebenklage für den Ex-Freund forderte hingegen „deutlich höhere Strafen“ als die von der Staatsanwaltschaft beantragten. Das Urteil soll in der kommenden Woche (6. Juni) fallen.