Karlsruhe. Im Fall einer getöteten und in der Weser versenkten jungen Frau hat der Bundesgerichtshof große Teile eines Urteils des Landgerichts Verden in Kraft gelassen. Vor allem bleibe es beim Freispruch der drei Angeklagten vom Vorwurf des Mordes, teilte das oberste deutsche Strafgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Die anderen Schuldsprüche blieben weitgehend bestehen. Das Urteil sei weitgehend rechtskräftig (Az: 6 StR 275/22).

Im Fall einer getöteten und in der Weser versenkten jungen Frau hat der Bundesgerichtshof große Teile eines Urteils des Landgerichts Verden in Kraft gelassen. Vor allem bleibe es beim Freispruch der drei Angeklagten vom Vorwurf des Mordes, teilte das oberste deutsche Strafgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Die anderen Schuldsprüche blieben weitgehend bestehen. Das Urteil sei weitgehend rechtskräftig (Az: 6 StR 275/22).

Die Höhe der Haftstrafen müsse aber in Verden (Niedersachsen) neu festgesetzt werden. Ein Hauptangeklagter war 2021 zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ein zweiter Beteiligter bekam drei Jahre und neun Monate, eine Frau zwei Jahre und neun Monate.

Das Trio hatte 2020 einem Zuhälter Geld gezahlt und eine drogenabhängige 19-jährige Frau in seine Gewalt gebracht. Die Männer wollten die Frau auch in die Prostitution zwingen. Als es dem Opfer psychisch und körperlich schlechter ging, wurde kein Arzt gerufen. Die Frau starb nach Vermutung des Gerichts entweder durch Erwürgen oder durch Verabreichen einer Überdosis Salz. Der Hauptangeklagte band die Leiche an eine Betonplatte und versenkte sie in der Weser.

Welcher der drei Angeklagten die 19-Jährige getötet hat, konnte die Strafkammer in Verden nicht feststellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte den Freispruch vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes.

Die Angeklagten wurden aber wegen vieler anderer Delikte verurteilt. Beim Hauptangeklagten waren das schwere Zwangsprostitution, Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung, versuchte sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen. Der BGH verfügte, dass die Gewichtung der Einzeldelikte in den jeweiligen Gesamtstrafen der drei Angeklagten noch einmal überprüft werden muss.