Osnabrück (dpa/lni). Die Verurteilung eines Autofahrers wegen der fahrlässigen Tötung eines Kleinkindes zu einer Bewährungsstrafe ist rechtskräftig. Innerhalb der gesetzlichen Frist von einer Woche seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, sagte am Donnerstag ein Sprecher des Amtsgerichts Osnabrück. Am Dienstag vergangener Woche war der 39 Jahre alte Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Wegen der günstigen Sozialprognose war die Haftstrafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden.

Die Verurteilung eines Autofahrers wegen der fahrlässigen Tötung eines Kleinkindes zu einer Bewährungsstrafe ist rechtskräftig. Innerhalb der gesetzlichen Frist von einer Woche seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, sagte am Donnerstag ein Sprecher des Amtsgerichts Osnabrück. Am Dienstag vergangener Woche war der 39 Jahre alte Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Wegen der günstigen Sozialprognose war die Haftstrafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden.

Der Mann hatte dem Gericht zufolge im vergangenen Juli beim Fahren in einer Spielstraße in der Gemeinde Bohmte (Landkreis Osnabrück) das auf einem Bobbycar fahrende 22 Monate alte Mädchen übersehen. Das Kind wurde von dem SUV tödlich verletzt.

Das Urteil erging auch wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Mann war vor dem Unfall beim Fußballtraining gewesen und hatte im Anschluss einige Biere getrunken. Eine Stunde nach dem Unfall hatte der Mann noch einen Blutalkoholwert von 0,7 Promille.