Celle (dpa/lni). Ein mutmaßliches Mitglied der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) muss sich vom 17. April an in einem Staatsschutzverfahren in Celle verantworten. Der Strafsenat habe die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen eine 34-Jährige aus dem Raum Salzgitter zur Hauptverhandlung zugelassen, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Celle am Donnerstag mit. Die Frau war seit Oktober 2017 im Gewahrsam von kurdischen Kräften in Syrien, bei ihrer Wiedereinreise nach Deutschland im Oktober 2022 wurde sie festgenommen. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft.

Ein mutmaßliches Mitglied der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) muss sich vom 17. April an in einem Staatsschutzverfahren in Celle verantworten. Der Strafsenat habe die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen eine 34-Jährige aus dem Raum Salzgitter zur Hauptverhandlung zugelassen, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Celle am Donnerstag mit. Die Frau war seit Oktober 2017 im Gewahrsam von kurdischen Kräften in Syrien, bei ihrer Wiedereinreise nach Deutschland im Oktober 2022 wurde sie festgenommen. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft.

Der Frau wird vorgeworfen, sich an einer „ausländischen terroristischen Vereinigung als Mitglied beteiligt zu haben“. Die 34-Jährige soll im September 2015 mit ihrem Ehemann aus Deutschland ausgereist sein und sich in Syrien dem IS angeschlossen haben. Sie sei einem Frauen-Bataillon beigetreten, habe sich zu Selbstmordattentaten bereiterklärt, ein Schießtraining absolviert und sei in die Herstellung von Sprengstoff eingewiesen worden.

Im Herbst 2016 sollen IS-Mitglieder einen Anschlag auf ein Musikfestival nahe Hildesheim geplant und Kämpfer rekrutiert haben, die nach Deutschland hätten geschleust werden sollen. Die 34-Jährige habe zwei „Glaubensschwestern“ in Deutschland angeworben, die die Attentäter hätten heiraten sollen, um ihnen ein unauffälliges Leben zu ermöglichen. Die Ausreise der IS-Kämpfer sei jedoch gescheitert.

Für die Beteiligung in einer ausländischen terroristischen Vereinigung drohen laut OLG Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung.