Osnabrück (dpa/lni). Mehrere Spielhallenbetreiber haben sich vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück erfolgreich gegen neue Auflagen durch das Niedersächsische Spielhallengesetz gewehrt. Sie dürfen weiterhin 18- bis 20-Jährigen den Eintritt gewähren - solange wie ihre alte Konzession gültig ist, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Das könnten mitunter noch Jahre sein. Dasselbe gelte für die neue Pflicht einer Aufsichtsperson in jeder Stätte. Erst nach Ende der Laufzeit der alten Genehmigung würde diese gelten.

Mehrere Spielhallenbetreiber haben sich vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück erfolgreich gegen neue Auflagen durch das Niedersächsische Spielhallengesetz gewehrt. Sie dürfen weiterhin 18- bis 20-Jährigen den Eintritt gewähren - solange wie ihre alte Konzession gültig ist, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Das könnten mitunter noch Jahre sein. Dasselbe gelte für die neue Pflicht einer Aufsichtsperson in jeder Stätte. Erst nach Ende der Laufzeit der alten Genehmigung würde diese gelten.

Das Spielhallengesetz sieht vor, dass Gäste in allen Spielhallen im Bundesland ab 1. April 2023 erst ab 21 Jahren Zutritt haben - statt wie bisher ab 18. Damit soll der Jugendschutz gestärkt werden. Vorgegeben wird auch, dass mindestens eine Aufsichtsperson pro Spielhalle anwesend sein muss.

Dagegen waren mehrere Spielhallenbetreiber mit Eilanträgen vorgegangen. Ihrer Ansicht nach sind ihre sogenannten Alt-Erlaubnisse ausgenommen von den neuen Regelungen. Dem folgte das Gericht. Ebenfalls Recht gab das Gericht anderen Betreibern, die bereits nach dem neuen Gesetz eine Erlaubnis bekommen haben: Weil Betreibern eine Übergangsfrist für die Zertifizierung bis zum 30. September 2023 eingeräumt wurde, müssen sie nicht schon zum 1. April die neuen Vorgaben befolgen.

Die Gerichtsbeschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Sie können vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.