Osnabrück (dpa/lni). In Osnabrück soll ein 18-Jähriger einen Obdachlosen tödlich verletzt haben. Deswegen muss er sich seit Montag vor der Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück verantworten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Am ersten Verhandlungstag wurde die Anklage verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 18-Jährigen unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge vor.

In Osnabrück soll ein 18-Jähriger einen Obdachlosen tödlich verletzt haben. Deswegen muss er sich seit Montag vor der Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück verantworten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Am ersten Verhandlungstag wurde die Anklage verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 18-Jährigen unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge vor.

Der Angeklagte soll den 22-Jährigen am 11. September 2022 geschlagen und dabei tödlich verletzt haben. Zwischen den beiden soll es zu einem Streit gekommen sein. Der obdachlose Mann sei dabei in der Osnabrücker Innenstadt auf den Kopf gefallen, nachdem ihm der 18-Jährige einen Schlag auf den Hinterkopf gegeben haben soll. Zwischen Juni und September 2022 soll der Angeklagte zudem neun weitere Angriffe verübt haben. Weil er bei einigen Taten noch minderjährig war, findet der weitere Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.