Bremen (dpa/lni). Die Verurteilung des 21 Jahre alten Armbrust-Schützen aus Bremerhaven wegen versuchten Mordes ist rechtskräftig. Die Verteidigung habe ihre zunächst eingelegte Revision zurückgenommen, teilte das Landgericht Bremen am Montag mit. Der junge Mann war Ende Februar zu acht Jahren Haft und zur Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt worden.

Die Verurteilung des 21 Jahre alten Armbrust-Schützen aus Bremerhaven wegen versuchten Mordes ist rechtskräftig. Die Verteidigung habe ihre zunächst eingelegte Revision zurückgenommen, teilte das Landgericht Bremen am Montag mit. Der junge Mann war Ende Februar zu acht Jahren Haft und zur Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt worden.

Bewaffnet mit einer Profi-Armbrust war der Mann im Mai 2022 in seine frühere Schule in Bremerhaven eingedrungen und hatte die Schulsekretärin mit zwei Schüssen lebensgefährlich verletzt. Auch auf einen anderen Mann schoss er zweimal mit den gefährlichen Bolzen, verfehlte ihn aber. Wegen einer Sozialphobie, einer Depression und einer suizidalen Krise sei die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bei der Tat eingeschränkt gewesen, befand das Gericht.