Bramsche/Osnabrück (dpa/lni). Nach dem Tod eines vierjährigen Kindes in einem Pool hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück die Eltern wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Junge war im vergangenen November in das Schwimmbecken auf dem Grundstück der Eltern in Bramsche gestürzt und leblos aus dem Becken geholt worden. Im Krankenhaus wurden die Wiederbelebungsversuche abgebrochen und sein Tod festgestellt. Der Pool sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend abgesichert gewesen, sagte am Donnerstag Behördensprecher Christian Bagung. Zuerst berichtete die „Neue Osnabrücker Zeitung“ über die Anklage.

Nach dem Tod eines vierjährigen Kindes in einem Pool hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück die Eltern wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Junge war im vergangenen November in das Schwimmbecken auf dem Grundstück der Eltern in Bramsche gestürzt und leblos aus dem Becken geholt worden. Im Krankenhaus wurden die Wiederbelebungsversuche abgebrochen und sein Tod festgestellt. Der Pool sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend abgesichert gewesen, sagte am Donnerstag Behördensprecher Christian Bagung. Zuerst berichtete die „Neue Osnabrücker Zeitung“ über die Anklage.

Die 34 Jahre alte Mutter sei zu dem Zeitpunkt mit ihrem anderen Kind im Haus gewesen und habe nicht auf den Vierjährigen geachtet, sagte Bagung. Dem 63 Jahre alten Vater werde vorgeworfen, nicht für eine ausreichende Sicherung des Pools gesorgt zu haben. Das Becken sei bis zur Hälfte mit Wasser gefüllt, aber eine Pooljalousie nicht ausgefahren gewesen. Um den Pool herum habe ein leichter Schafszaun gestanden, der aber von dem Vierjährigen leicht überwunden werden konnte.

Ob es tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung kommt, steht noch nicht fest. Das zuständige Amtsgericht Bersenbrück habe noch nicht über eine Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden, sagte Bagung.