Bremen. Die Rechtsaußen-Partei AfD sitzt in allen deutschen Landtagen - auch in der Bremischen Bürgerschaft. Doch der Landesverband ist zerstritten, und das rächt sich vor der kommenden Wahl.

Als Folge interner Flügelkämpfe darf die Alternative für Deutschland (AfD) nicht bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 14. Mai antreten. Der Landeswahlausschuss verwarf am Donnerstag zwei konkurrierende AfD-Listen für die Stadt Bremen sowie die Liste für die Stadt Bremerhaven. Die Entscheidung ist vor der Wahl endgültig. Allerdings kündigten die AfD-Vertreter vor Ort als auch der AfD-Bundesvorstand an, nach der Wahl das Ergebnis anzufechten.

„Wir wissen, was an der Entscheidung hängt“, sagte der stellvertretende Landeswahlleiter Sebastian Berger. „Wir wissen, dass es zu Wahlprüfungsverfahren kommen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit.“ Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen.

AfD-Landesvize Sergej Minich sprach von einer „absurden Entscheidung“, die politisch motiviert sei: Eine Partei mit einem Wählerpotenzial zwischen sieben und elf Prozent werde von der Wahl ausgeschlossen.

Wegen eines tiefen Konflikts in der AfD im kleinsten Bundesland stand indes die Zulassung zur Landtagswahl schon länger in Frage. Zwei Landesvorstände streiten sich seit 2022, welcher von ihnen legitim ist. Sie reichten für die Stadt Bremen auch konkurrierende Wahllisten ein. Ein Wahlvorschlag stammte von einem sogenannten Rumpfvorstand um Minich. Der andere Vorschlag kam von einem sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.

Der Wahlbereichsausschuss Bremen hatte vergangene Wochen beide Listen als unzulässige Doppelbewerbung abgewiesen. Dagegen legten beide Parteilager Beschwerde ein. Der übergeordnete Landeswahlausschuss kam zum gleichen Ergebnis, stützte sich aber auf andere juristische Gründe. Er bemängelte am Wahlvorschlag des Notvorstands, dass die Einladung zur Aufstellung der Kandidaten nicht regelkonform erfolgt sei. Beim Rumpfvorstand wurde dessen Legitimation in Zweifel gezogen. Diese sei vor AfD-Schiedsgerichten umstritten; eine abschließende parteiinterne Klärung sei nicht erfolgt.

Den AfD-Wahlvorschlag für Bremerhaven hatte der dortige Wahlbereichsausschuss zunächst zugelassen. Aber auch dort stand Minichs Unterschrift unter der Liste. Unter Verweis auf seine zweifelhafte Legitimation wurde auch diese Kandidatenliste gekippt.

Der Konflikt in Bremen zieht sich bis hinauf in die Führungsgremien der AfD im Bund. Der Bundesvorstand hat sich hinter Minich gestellt, das Bremer Landesschiedsgericht und das Bundesschiedsgericht stützen den Notvorstand. Die Entscheidung des Wahlausschusses, die Minich-Liste nicht zuzulassen, sei „nicht nachvollziehbar“, sagte der Beisitzer im Bundesvorstand, Carlo Clemens.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi vertrat den Wahlvorschlag des Rumpfvorstands in Bremen als Vertrauensperson. Er nannte das Verhalten des gegnerischen Löhmann-Lagers einen „Putsch in der Partei, der von Teilen der Schiedsgerichtsbarkeit gedeckt wird“. Im Ergebnis dürfen am 14. Mai AfD-Bewerber nur für den Ortsbeirat im Bremer Stadtteil Burglesum antreten.

Im kleinsten Bundesland sind Bremen und Bremerhaven getrennte Wahlbereiche. In beiden gilt eine Fünf-Prozent-Hürde; wer sie in einem Bereich überspringt, darf Abgeordnete in das Landesparlament entsenden. Vom Ausschluss der AfD könnte vor allem die rechte Wählergruppierung Bürger in Wut (BiW) profitieren. Sie ist in Bremerhaven stark und hofft erstmals auch auf Mandate in Bremen.