Bremen (dpa/lni). Die Wahlleitungen der Städte Bremen und Bremerhaven stellen aus formalen Gründen ihre Beschlüsse zur Teilnahme der AfD an der Bürgerschaftswahl auf den Prüfstand. Sie geben damit dem übergeordneten Landeswahlausschuss die Möglichkeit, die komplizierte Frage noch einmal neu zu bewerten und zu entscheiden.

Die Wahlleitungen der Städte Bremen und Bremerhaven stellen aus formalen Gründen ihre Beschlüsse zur Teilnahme der AfD an der Bürgerschaftswahl auf den Prüfstand. Sie geben damit dem übergeordneten Landeswahlausschuss die Möglichkeit, die komplizierte Frage noch einmal neu zu bewerten und zu entscheiden.

Der Landeswahlausschuss muss sich bei seiner Sitzung am Donnerstag mit Beschwerden aus konkurrierenden Lagern der Bremer AfD beschäftigen. Zwei AfD-Vorstände hatten für die Stadt Bremen jeweils eine eigene Kandidatenliste für die Wahl am 14. Mai eingereicht. Der Wahlbereichsausschuss für Bremen lehnte vergangene Woche beide Listen ab, weil es keine Doppelbewerbung einer Partei geben dürfe. Dagegen legten beide Lager Beschwerde. Im Wahlbereich Bremerhaven gab es nur eine AfD-Liste, die zugelassen wurde. Allerdings spielt auch dort die Frage eine Rolle, welcher Vorstand für den AfD-Landesvorstand sprechen darf.

Deshalb legte der Bremerhavener Wahlbereichsleiter vorsorglich Beschwerde gegen den Beschluss seines eigenen Wahlbereichsausschusses ein. Gleiches tat laut Mitteilung vom Dienstag die Bremer Wahlbereichsleiterin. Damit sind alle bisherigen Beschlüsse in Sachen AfD angefochten; der Landeswahlausschuss kann neu entscheiden. Für die Partei könnte das bedeuten, dass sie am 14. Mai gar nicht oder nur in Teilbereichen auf dem Wahlzettel steht.

Mit der Entscheidung des Landeswahlausschusses sei der Rechtsweg ausgeschöpft, sagte eine Sprecherin der Wahlleitung. Die Wahlzettel müssten rechtzeitig gedruckt werden. Falls die AfD mit dem Beschluss nicht einverstanden sei, müsse sie die Wahl anfechten. Dies sei aber erst nach der Wahl selber möglich.