Hannover (dpa/lni). Niedersachsens Innenministerium prüft ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf mögliche Auswirkungen auf das Polizeigesetz des Landes. Das Gericht in Karlsruhe hatte zuletzt mehrere Vorschriften im Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) von Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt. Dabei geht es insbesondere um polizeiliche Ermittlungsbefugnisse wie Durchsuchungen und Überwachungen. Da auch das niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) Befugnisse der Polizei im Bereich der Datenerhebung, der Überwachung von Wohnraum und Kommunikation sowie der Rasterfahndung enthält, sei das Urteil nun „Gegenstand einer umfassenden Prüfung“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums.

Niedersachsens Innenministerium prüft ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf mögliche Auswirkungen auf das Polizeigesetz des Landes. Das Gericht in Karlsruhe hatte zuletzt mehrere Vorschriften im Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) von Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt. Dabei geht es insbesondere um polizeiliche Ermittlungsbefugnisse wie Durchsuchungen und Überwachungen. Da auch das niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) Befugnisse der Polizei im Bereich der Datenerhebung, der Überwachung von Wohnraum und Kommunikation sowie der Rasterfahndung enthält, sei das Urteil nun „Gegenstand einer umfassenden Prüfung“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums.

Gerichtliche Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des niedersächsischen Gesetzes seien dem Ministerium aktuell jedoch nicht bekannt.