Hildesheim. Das Urteil zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe für einen 38-Jährigen wegen Mordes an seiner Ehefrau in Burgdorf bei Hannover ist rechtskräftig. Gegen das Urteil des Schwurgerichts ist innerhalb der einwöchigen Frist keine Revision eingelegt worden, teilte das Landgericht Hildesheim am Montag mit.

Das Urteil zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe für einen 38-Jährigen wegen Mordes an seiner Ehefrau in Burgdorf bei Hannover ist rechtskräftig. Gegen das Urteil des Schwurgerichts ist innerhalb der einwöchigen Frist keine Revision eingelegt worden, teilte das Landgericht Hildesheim am Montag mit.

Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Frau ausgenutzt, die an ihrem Auto stand und nicht mit einem Angriff rechnen konnte, hatte das Gericht zuvor befunden. Die 35-Jährige wollte am Tattag im Mai 2022 einen Anwaltstermin wahrnehmen, um sich scheiden zu lassen. Dem Gericht zufolge war der in der Türkei geborene Deutsche verzweifelt über die von seiner Frau forcierte Trennung nach 18 Jahren Beziehung. Die Familie mit zwei jugendlichen Söhnen lebte in Wathlingen im Landkreis Celle.