Berlin/Hannover. Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat Vorschläge für eine grundlegende Reform bei der Vergütung der Kliniken begrüßt. „Wir erleben in diesen Tagen und Wochen an vielen Stellen, dass der Bedarf an tiefgreifenden Reformen zum Wohle der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten im Krankenhausbereich ausgesprochen groß ist“, hieß es in einer Stellungnahme am Dienstag.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat Vorschläge für eine grundlegende Reform bei der Vergütung der Kliniken begrüßt. „Wir erleben in diesen Tagen und Wochen an vielen Stellen, dass der Bedarf an tiefgreifenden Reformen zum Wohle der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten im Krankenhausbereich ausgesprochen groß ist“, hieß es in einer Stellungnahme am Dienstag.

Insbesondere der Umstieg auf Vorhaltepauschalen, die in vielen Bereichen an die Stelle der Einzelfallabrechnungen treten sollen, habe das Potenzial, wirtschaftlichen Druck von den Kliniken zu nehmen. Dies käme unmittelbar den Patienten zu Gute. Mit der Eingruppierung aller Krankenhäuser in drei Versorgungsstufen der Grund-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung folge der Bund mit seinem Vorschlag einem Modell, „das wir bei der Novelle unseres Krankenhausgesetzes für Niedersachsen in diesem Jahr bereits beschlossen haben“, hieß es weiter.

Auch in weiteren Bereichen zeige sich, „dass wir mit unserem Krankenhausgesetz eine Vorreiterrolle einnehmen, insbesondere bei der Überwindung der starren Grenzen von ambulanter und stationärer Versorgung auf der Ebene der Grundversorger“. Die Vorschläge der Regierungskommission müssten nun möglichst schnell in einen konkreten Gesetzentwurf münden, damit sie zwischen Bund und Ländern gemeinsam im Detail beraten und offene Fragen geklärt werden können. Niedersachsen werde sich an diesem Prozess konstruktiv beteiligen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte das Konzept der Koalition am Dienstag vorgestellt, das Grundlage für die politische Umsetzung sein soll. Im Kern soll das System der Krankenhausvergütung über Pauschalen für Behandlungsfälle verändert werden. Die Kommission schlägt unter anderem vor, dass Kliniken nach neuen Kriterien honoriert werden - unter anderem mit einem Anteil schon allein für das Vorhalten von Leistungsangeboten. Vorgeschlagen wird auch, das historisch gewachsene Klinik-Netz in Versorgungsstufen einzuordnen und zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.