Oldenburg (dpa/lni). Eine Mitarbeiterin eines Impfzentrums zog sechs Spritzen überwiegend mit Kochsalzlösung statt mit Corona-Impfstoff auf. Tausende potenziell Betroffene mussten zu Nachholimpfungen. Ein Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe. Eine Sabotage der Impfkampagne erkannte es nicht.

Sechs Monate auf Bewährung: So lautet das Urteil im Prozess um wirkungslose Corona-Impfungen mit Kochsalzlösung für eine ehemalige Mitarbeiterin eines Impfzentrums. Das Landgericht Oldenburg verurteilte die 39-Jährige am Mittwoch wegen vorsätzlicher Körperverletzung in sechs Fällen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Angeklagt waren ursprünglich 15 Fälle.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Als strafmildernd sah es das Geständnis der Angeklagten an. Auch seien bei den Betroffenen durch die unwirksamen Impfungen keine Schäden entstanden. Die Verteidigung hatte auf eine geringe Geldstrafe plädiert.

Die damalige Krankenschwester hatte im April 2021 in einem Impfzentrum im niedersächsischen Landkreis Friesland nach eigener Aussage eine Ampulle mit Impfwirkstoff fallen lassen, so dass diese zerbrach. Um ihr Missgeschick zu vertuschen, zog sie sechs Spritzen mit fast ausschließlich Kochsalzlösung auf, die sie zum Verimpfen an Kollegen weitergab.

Das Gericht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass die Frau aufgrund einer möglichen kritischen Haltung gegenüber dem Impfen die Impfkampagne sabotieren wollte. Vielmehr sei von einem Versehen auszugehen. Die Tat habe sie begangen, weil sie Angst um ihren Arbeitsplatz gehabt habe.

Die Angeklagte hatte zum Prozessbeginn eine politische Motivation für ihr Handeln bestritten und ihr Handeln bereut. Die Frau hatte nach eigenen Angaben nach dem Vorfall ein schlechtes Gewissen bekommen und hatte sich einer Kollegin anvertraut. Diese meldete die Tat. Die Angeklagte verlor ihre Zulassung als Krankenschwester.

Die Staatsanwaltschaft war zunächst von mehr als sechs Fällen ausgegangen, weil nach Bekanntwerden des Vorfalls bei 15 von 126 untersuchten möglichen betroffenen Geimpften keine Antikörper nachgewiesen werden konnten. Dies könne auch andere Ursachen haben, urteilte das Gericht.

Die Polizei hatte nach Bekanntwerden des Falls mitgeteilt, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Frau noch mehr unwirksame Spritzen aufgezogen habe, als diese zugegeben habe. Die Behörden riefen mehr als Tausende potenziell Betroffene als Vorsichtsmaßnahme zu einer weiteren Impfung auf.