Oldenburg. Auch einem betrunkenen Mitfahrer auf einem E-Scooter kann vorläufig der Führerschein entzogen werden, wenn dieser sich an der Lenkstange festhält. Mit der Entscheidung bestätigte das Landgericht Oldenburg ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Zur Begründung hieß es, dass der Sozius durch das Festhalten das Fahrzeug mitgeführt habe (Az: 4 Qs 368/22).

Auch einem betrunkenen Mitfahrer auf einem E-Scooter kann vorläufig der Führerschein entzogen werden, wenn dieser sich an der Lenkstange festhält. Mit der Entscheidung bestätigte das Landgericht Oldenburg ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Zur Begründung hieß es, dass der Sozius durch das Festhalten das Fahrzeug mitgeführt habe (Az: 4 Qs 368/22).

Im konkreten Fall stand der Beschuldigte hinter dem Fahrer auf dem Elektroroller. Bei einer Polizeikontrolle ergab sich, dass der Beschuldigte 1,2 Promille Alkohol im Blut hatte. Das Amtsgericht Oldenburg entzog ihm wegen Trunkenheit im Verkehr vorläufig die Fahrerlaubnis.

Die Beschwerde des Beschuldigten dagegen wies das Landgericht im November zurück. Unabhängig von aktiven Lenkbewegungen stelle allein das Festhalten des Lenkers während der Fahrt das Führen eines Fahrzeugs dar, hieß es. Dabei sei es auch unerheblich, dass nur der vordere Fahrer Einfluss auf die Geschwindigkeit gehabt habe.