Hannover (dpa/lni).

Die Betreiber der beiden noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke, EnBW Kernkraft GmbH und PreussenElektra GmbH, haben sich nach eigenen Angaben mit dem Wirtschafts- und dem Umweltministerium über die Modalitäten eines möglichen Weiterbetriebs der Anlagen Isar 2 und Neckarwestheim 2 verständigt. Demnach werden die Betreiber alle vorbereitenden Maßnahmen treffen, um einen befristeten Weiterbetrieb bis längstens 15. April 2023 zu ermöglichen, hieß es in einer Mitteilung von PreussenElektra am Dienstag.

Für das Kernkraftwerk Isar 2 (KKI 2) bedeute dies, dass die Anlage nach entsprechender Vorbereitung zeitnah in einen Kurzstillstand geht, um eine Revision der Druckhaltervorsteuerventile durchzuführen. Nach dem Wiederanfahren könne die Anlage mit dem bestehenden Reaktorkern bis voraussichtlich März 2023 weiterlaufen. Die Bundesregierung werde bis spätestens Anfang Dezember über den tatsächlichen Abruf entscheiden. Sollte es keinen Abruf geben, ersetze der Bund alle Kosten, die für die Vorbereitung eines Weiterbetriebs angefallen sind.

«Auch wenn es leider noch keine endgültige Klarheit über den Weiterbetrieb von Isar 2 gibt, begrüßen wir die erzielte Einigung. Damit lässt sich arbeiten, und mit den notwendigen Vorarbeiten können wir jetzt beginnen», sagte Guido Knott, Vorsitzender der Geschäftsführung.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geht davon aus, dass die Atomkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim «wohl» im ersten Quartal 2023 am Netz bleiben. Habeck machte deutlich, die Entwicklung am französischen Strommarkt sei deutlich schlechter als prognostiziert.

Habeck hatte Anfang September den Plan für eine sogenannte Einsatzreserve der beiden Atomkraftwerke in Bayern und Baden-Württemberg angekündigt. Das dritte noch aktive Atomkraftwerk in Niedersachsen soll nicht Teil dieser Reserve sein und fristgerecht zum Jahresende abgeschaltet werden.