Hannover (dpa/lni).

Zur Landtagswahl am 9. Oktober haben die Niedersachsen die Wahl zwischen 14 landesweit antretenden Parteien. Das habe der Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am Freitag entschieden, teilte die Landeswahlleiterin mit. Damit haben die Bürger eine Partei weniger zur Auswahl als bei der vorangegangenen Landtagswahl 2017, als sich 15 Parteien um die Zweitstimmen bewarben.

Neben SPD, CDU, Grünen, FDP, AfD und Die Linke stellen sich die Freien Wähler, Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei), die Partei Mensch Umwelt, Tierschutz, die Piratenpartei, die Basisdemokratische Partei, die Partei der Humanisten Niedersachsen, die Partei für Gesundheitsforschung, sowie der Landesverband Niedersachsen von Volt Deutschland den Wählern. Die letzten vier genannten Parteien traten 2017 nicht an.

Nicht zugelassen wurden die Landeswahlvorschläge der Parteien Bündnis C - Christen für Deutschland und der Deutschen Zentrumspartei. Beide hätten nicht die vom Niedersächsischen Wahlgesetz geforderten 2000 Unterstützungsunterschriften vorgelegt, hieß es.

Insgesamt hätten 23 Parteien Landeswahlvorschläge vorlegen können - so viele waren vom Landeswahlausschuss anerkannt worden. Aber nicht alle reichten sie ein, darunter Die Friesen, die Ökologisch-Demokratische Partei oder Die Haie - Partei mit Biss.