Berlin.

Die FDP im Bundestag hat die Bundestagsentscheidung zum Entzug von Sonderrechten des früheren Kanzlers Gerhard Schröder (SPD) verteidigt. «Der Haushaltsausschuss hat Gerhard Schröder völlig zu Recht Leistungen für Büro und Mitarbeiter-Stellen entzogen», erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, am Freitag in Berlin. Die Amtsausstattung sei dafür gedacht, dass Bundeskanzler auch nach ihrer Amtszeit Aufgaben für das Land wahrnehmen könnten. «Bei Herrn Schröder ist das genaue Gegenteil der Fall, er agiert klar gegen die Interessen Deutschlands», betonte der FDP-Politiker.

Schröders Rechtsanwalt Michael Nagel hatte der Deutschen Presse-Agentur zuvor mitgeteilt, dass sein Mandant den Bundestag auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte verklagt. Der 78-Jährige verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Schröder steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik.

Der Beschluss des Haushaltsausschusses sei rechtswidrig, heißt es in einer der dpa vorliegenden Erklärung der Anwaltskanzlei. Es werde «behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. «nachwirkenden Dienstpflichten» nicht mehr wahr». Es werde «aber nicht festgelegt, was «nachwirkende Dienstpflichten» überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt».

Thomae erklärte nun: «Generell wäre eine klare Regelung für die Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzler sinnvoll, also für was und unter welchen Bedingungen finanzielle Mittel ausgezahlt werden.» Auch sollten Mittel mit zunehmendem Abstand zur Amtszeit abgeschmolzen werden. Denn die Amtsausstattung habe nichts mit der Altersabsicherung zu tun. Dafür erhielten Altkanzler eine Pension.