Hannover.

Eine Entscheidung zum Parteiordnungsverfahren der SPD gegen Altkanzler Gerhard Schröder soll am kommenden Montag feststehen. Sie werde am 8. August gegenüber Antragstellern und Antragsgegner «auf den Weg gebracht», sagte der Leitende Geschäftsführer seines SPD-Heimatbezirks Hannover, Christoph Matterne, dem Berliner «Tagesspiegel» (Print: Freitag). «Kurz danach werden auch die Medien informiert.» Die rechtlichen Hürden für eine Parteistrafe oder gar einen Ausschluss sind allerdings sehr hoch.

Schröder steht seit langem wegen seiner Nähe zu Putin und zur russischen Öl- und Gaswirtschaft in der Kritik. Auch nach der russischen Invasion in die Ukraine im Februar hat er sich nach Auffassung auch vieler SPD-Genossen nicht ausreichend von Russland distanziert.

Gleich 17 regionale Parteivereine haben deshalb das Ordnungsverfahren gegen ihn beantragt, hinzu kamen weitere Anträge, die den formalen Vorgaben nicht entsprachen. Die Schiedskommission in Hannover hatte im Verfahren Mitte Juli parteiöffentlich, aber unter Ausschluss der Medien verhandelt. Schröder selbst war dazu weder persönlich erschienen, noch hatte er einen Anwalt geschickt. Gegen die Entscheidung der Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover kann binnen zwei Wochen Berufung eingelegt werden.