Hannover (dpa/lni).

Außer den sechs bereits im niedersächsischen Landtag beziehungsweise im Bundestag mit im Land gewählten Abgeordneten vertretenen Parteien SPD, CDU, Grüne, FDP, AfD und Linke wollen weitere 19 Parteien am 9. Oktober zur Landtagswahl antreten. Das teilte die Landeswahlleiterin am Mittwoch mit. Rund 6,003 Millionen Menschen sind wahlberechtigt, davon dürfen etwa 214.000 zum ersten Mal bei einer Landtagswahl ihre Stimme abgeben.

Unter den Parteien bewerben sich auch weitgehend unbekannte Zusammenschlüsse wie «Die Haie - Partei mit Biss» oder «Sprache Verbindet». Über die wahlrechtliche Anerkennung entscheidet der Landeswahlausschuss am 22. Juli. Neben formellen Kriterien hat der Ausschuss bei seiner Entscheidung zu prüfen, ob die Bewerber die erforderlichen Merkmale einer Partei haben - dazu zählen beispielsweise eine Satzung, ein Programm und ein ordnungsgemäß gewählter Vorstand.

Um an der Wahl teilzunehmen, müssen die Parteien sowie die Einzelbewerber bei den Wahlleitungen ihre Wahlvorschläge einreichen. Die Frist dafür endete am 1. Juli. Die Entscheidungen über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge treffen die Kreiswahlausschüsse, die Entscheidungen über die Zulassung der Landeswahlvorschläge trifft der Landeswahlausschuss. Die Sitzung des Landeswahlausschusses findet am 12. August statt.