Emsbüren (dpa/lni).

Zum Schutz vor der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest hat der Landkreis Emsland eine Allgemeinverfügung mit Einschränkungen für Schweinebetriebe erlassen. Sie tritt am Dienstag (5. Juli) in Kraft, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Ziel sei, die schweinehaltenden Betriebe im Landkreis und der Region vor der Tierseuche zu schützen.

In einem Radius von rund drei Kilometern um den betroffenen Betrieb in Emsbüren wird eine sogenannte Schutzzone festgelegt. Das Gebiet im Umkreis von zehn Kilometern um den Betrieb gilt als Überwachungszone. Dem Landkreis zufolge sind rund 182 Betriebe mit annähernd 131.000 Tieren im Landkreis Emsland und 70 weitere Betriebe in der Grafschaft Bentheim mit rund 63.000 Schweinen von Einschränkungen betroffen.

In beiden Sperrgebieten gelten Stallpflicht sowie ein Transport- und Beförderungsverbot für Schweine. «Die Tiere, Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie ebenfalls Gülle einschließlich Mist und Einstreu dürfen nicht aus einem Bestand in dieser Zone verbracht werden», so der Landkreis. Für die Schutzzone gelten teilweise strengere Regeln als für die Überwachungszone. Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Maßnahmen seien vom 11. Juli an möglich, hieß es.

Am Wochenende war in einem Betrieb in Emsbüren im Landkreis Emsland die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen worden. Rund 280 Sauen und rund 1500 Ferkeln wurden getötet. Bei der Krankheit handelt es sich um eine ansteckende Viruserkrankung bei Haus- und Wildschweinen, die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier übertragen werden oder indirekt vom Menschen über kontaminierte Gegenstände wie Kleidung und Schuhe. Für Menschen ist die Schweinepest ungefährlich.