Göttingen (dpa/lni).

Wegen des Mordes an seiner Ex-Freundin ist ein 44-Jähriger am Landgericht Göttingen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Fall habe «menschliche Abgründe» aufgezeigt, sagte der Vorsitzende Richter Tobias Jakubetz am Mittwoch. Der Mann habe nicht akzeptieren können, dass die Frau ihre etwa ein halbes Jahr dauernde Beziehung nicht fortsetzen wollte - und sie aus kalter Wut umgebracht.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 25. August 2021 seine ehemalige Freundin erwürgte. Mit dem Urteil folgte die Kammer im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger. Der 44 Jahre alte Deutsche kann innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.

Der in Hannover wohnende Mann sei am 25. August bereits mit der Absicht, die arglose 51-Jährige zu töten, nach Göttingen gefahren. Nach der Tat habe der Angeklagte umgehend damit begonnen, diese zu verschleiern. Unter anderem präparierte er neben dem Leichnam eine Weinflasche und schrieb Nachrichten vom Handy der Toten an deren Sohn, um den Eindruck eines natürlichen Todes zu erwecken.

Die besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht aber nicht fest, unter anderem weil der Angeklagte ein Teilgeständnis abgelegt hatte. Darin hatte er die Tötung gestanden, aber zu vielen wichtigen Details geschwiegen.

Der Vorsitzende Richter hatte erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie wieder einen vollen Zuschauersaal am Göttinger Landgericht zugelassen. Das sei die angemessene Reaktion auf die Bedeutung des Falls, erklärte er.