Hannover (dpa/lni). Ein 19-Jähriger wird von einem Kampfhund gebissen, dessen Besitzer sticht mit einem Messer auf den jungen Mann ihn ein. War es Selbstverteidigung, wie der Hundehalter behauptet? Das Landgericht Hannover kommt zu einer völlig anderen Einschätzung.

Vor Gericht? Da sei der Angeklagte zugewandt, fast devot. Auf der anderen Seite sei er aber auch deutlich gewaltbereit, analysiert der Vorsitzende Richter am Landgericht Hannover, Stefan Joseph. Dem 46-Jährigen sagt er: «Sie sind jemand, der offensichtlich zwei Seiten hat.» Die gewaltbereite Seite des Mannes setzte sich wohl im September 2021 durch, denn damals wollte dieser nach Überzeugung des Gerichts aus Rache mit Hilfe eines Kampfhundes einen 19-Jährigen töten. Am Dienstag wurde der 46-Jährige wegen versuchten Mordes und Körperverletzung zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Es sei ein «niedriger Beweggrund, wenn man meint, selber Justiz spielen zu wollen, wenn man Rache nimmt», sagte der Richter. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer ebenfalls eine Strafe von sieben Jahren gefordert, die Verteidigung sprach sich für einen Freispruch aus. Der Nebenklägervertreter sagte, es sei ein «gutes Urteil für den Rechtsstaat und meinen Mandanten» - das Opfer des Verurteilten.

Was war damals geschehen? Nach Überzeugung des Gerichts war es eine spontane Tat - er habe den jungen Mann gesehen, und dann sei aus ihm «herausgebrochen, was unterschwellig vorhanden war». Denn der 19-Jährige habe ein Jahr zuvor seinen Sohn im Streit verletzt, das sei für den 46-Jährigen «nicht geklärt» gewesen. «Offensichtlich hat Sie das länger beschäftigt», sagte der Richter.

Der Türke habe dann seinen Hund vielleicht nicht auf den 19-Jährigen gehetzt, aber ihn doch losgelassen. Es möge der Impuls des Hundes gewesen sein, den jungen Mann zu beißen, sagte Joseph. «Aber Sie haben ihn losgelassen.» Das Tier verbiss sich im Fuß des Opfers, brachte den Mann zu Boden. Dann stach der 46-Jährige mit einem Messer mehrfach auf den am Boden Liegenden ein.

Der 19-Jährige erlitt schwere Verletzungen am Bein, am Oberarm und auch im Gesicht. Vor Gericht sagte das Opfer, jeder Blick in den Spiegel werde ihn daran erinnern. Der Nebenklagevertreter betonte, sein Mandant leide sehr unter den Ereignissen, zwei Wochen vor Prozessbeginn sei er zu einer Aussage noch nicht in der Lage gewesen - er habe ihn in ärztliche Behandlung geschickt. Die Diagnose: eine posttraumatische Belastungsstörung. Schließlich sei er ausreichend gefestigt gewesen für eine Aussage - aber doch «gezeichnet».

Zum Prozessauftakt bestritt der Verurteilte, seinen Hund auf den jungen Mann gehetzt und ihn anschließend mit einem Messer verletzt zu haben. Vielmehr sei es Selbstverteidigung gewesen, der andere Mann habe ihn auf der Straße angegriffen und sein Hund habe sich von der Leine losgerissen. Allerdings hätten mehrere Zeugen verneint, dass der 19-Jährige den Angriff gestartet habe, konterte der Richter. «Haben die sich alle gegen Sie verschworen? Das ist schlicht Unsinn.»

Der 46-Jährige habe versucht, dem Opfer die Schuld zuzuschieben, betonte Joseph. «Verantwortungsübernahme ist nicht Ihre Stärke.» Für das Gericht ist klar: Die Gewalt ging vom Verurteilten aus.