Wilhelmshaven.

Durch das neue LNG-Beschleunigungsgesetz des Bundes verkürzt sich die Frist für Einwände gegen die geplante Pipeline-Anbindung für das Flüssigerdgas-Terminal in Wilhelmshaven. Die Frist ende nun rund drei Wochen früher als zunächst vorgesehen am 14. Juni, sagte eine Sprecher des für das Planfeststellungsverfahren zuständigen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) am Dienstag der dpa. Auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem entsprechenden Gesetz wird nach dem an diesem Mittwoch (1. Juni) in Kraft tretenden Beschleunigungsgesetz nun nicht vorgenommen. Das Verfahren läuft bereits seit Anfang Mai.

Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz sollen bei der Genehmigung für die Infrastruktur von LNG-Terminals vorübergehend bestimmte Verfahrensschritte, besonders bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, ausgelassen werden können. Umweltverbände kritisieren das.

Das erste schwimmende LNG-Terminal soll bis Jahresende in Wilhelmshaven in Betrieb gehen. Die neue Leitung ist nötig, um das importierte Flüssigerdgas (LNG) nach der Rückumwandlung in Gas weiter zu transportieren. Der Gasnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) will die 26 Kilometer lange unterirdische Pipeline von Wilhelmshaven bis zum nächsten Anschluss an das Gas-Fernleitungsnetz im ostfriesischen Etzel (Landkreis Wittmund) bauen. Von der Pipeline hängt ab, wann LNG in Wilhelmshaven angelandet werden kann.

Durch das Beschleunigungsgesetz werde das Planfeststellungsverfahren voraussichtlich "relativ zeitnah" zum Abschluss kommen, sagte der LBEG-Sprecher. Wann es einen möglichen Beschluss geben könnte, sei aber noch nicht abzusehen. OGE hat den Baustart nach früheren Angaben für die Sommermonate anvisiert.

Das Planfeststellungsverfahren für die Pipeline ist laut dem LBEG zurzeit das einzige Verfahren rund um das LNG-Terminal in Wilhelmshaven, das von dem Beschleunigungsgestz betroffen ist.

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