Hannover. Bei Bohrungen sind in einem niedersächsischen Erdölfeld vor Jahren bis zu 220 000 Kubikmeter Lagerstättenwasser ausgetreten. Auch aus diesem Grund schaut das Land als Aufsichtsbehörde jetzt genauer hin.

Niedersachsen hat die Sicherheitsbestimmungen für die Erdöl- und Erdgasindustrie verschärft. Es geht vor allem um die regelmäßige Prüfung aller Erdöl-, Erdgas- und Speicherbohrungen auf Dichtheit durch externe Sachverständige, wie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) am Freitag in Hannover mitteilte.

Anlass für die Neufassung der entsprechenden Verordnung waren Lecks bei der Erdölförderung in Emlichheim nahe der niederländischen Grenze in den Jahren 2014 bis 2018, als umweltgefährdendes Lagerstättenwasser austrat. Nach Behördenangaben bestand damals aber keine Gefahr für Mensch und Umwelt.

"Aktuell zeigt uns der Ukraine-Krieg, dass die Erdöl- und Erdgasindustrie nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftszweig in unserem Bundesland ist", sagte Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU). "Umso wichtiger ist es, dass wir ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit bei der Förderung dieser Energieträger legen." Schadensfälle wie in Emlichheim dürften sich nicht wiederholen.

"Wir schaffen mit der überarbeiteten Tiefbohrverordnung einen neuen Sicherheitsstandard", sagte LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. "Unsere Pflicht als zuständige Aufsichtsbehörde ist es, möglichen Umweltschäden vorzubeugen."

Die neue Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Land Niedersachsen regelt die einheitliche, regelmäßige Überwachung - das ist eine Art "Bohrloch-TÜV" alle zwei Jahre. Auffälligkeiten müssen die betroffenen Unternehmen darüber hinaus nun sofort dem LBEG melden.

© dpa-infocom, dpa:220527-99-453633/2