Bremen.

Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personenverkehr sowie in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bleibt im Bundesland Bremen bestehen. Dagegen wird die Testpflicht in Kindertagesstätten aufgehoben, wie der Senat am Dienstag mitteilte. Die geänderte Corona-Verordnung gilt bis einschließlich 30. Juni. Der zuständige Ausschuss der Bremischen Bürgerschaft müsse noch zustimmen. Auch die Testpflicht gelte weiterhin in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Asylbewerber-Unterkünften und Gefängnissen, hieß es. Die Isolationsdauer beträgt in Bremen fünf Tage, wenn der oder die Corona-Infizierte keine Symptome hat. Wer mit Symptomen erkrankt sei, müsse 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor die Isolation endet.

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