Hannover/Göttingen. Ihr Beruf bringt es mit sich, dass Niedersachsens Polizisten immer wieder in gefährliche Situationen geraten. Oft sind dabei Gewalt und Drohungen im Spiel. Wie sich die Fallzahlen entwickelt haben, weiß das Innenministerium in Hannover.

Die Zahl der Übergriffe gegen Polizeibeamte in Niedersachsen ist in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen. Waren es 2019 noch 3241, so wurden im vergangenen Jahr 3607 registriert, wie das Innenministerium in Hannover mitteilte. Vor allem bei Delikten wie Bedrohung, Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt nahmen die Zahlen zu.

Für Gewalt gegen Polizisten und Polizistinnen gibt es in der Polizeilichen Kriminalstatistik keine genaue Definition. Es werden deshalb jegliche Straftaten gezählt, in dessen Zusammenhang mindestens ein Polizist bei der Ausübung seines Dienstes geschädigt wurde. Demnach kam es unter anderem auch in vier Mordfällen zu Übergriffen auf Beamte.

Straftaten wiederum, bei denen Polizisten die Täter waren, werden in der Kriminalstatistik nicht erfasst. Im Juni 2021 etwa soll ein Polizeibeamter bei einer Kontrolle in Göttingen einen damals 28-Jährigen geschlagen und zu Boden gedrückt haben. Durch ein im Internet kursierendes Video auf dem Kurznachrichtendienst Twitter wurde der Fall öffentlich.

Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin Ermittlungen ein und hat inzwischen einen Strafantrag beim Amtsgericht Göttingen gestellt. Über den Antrag wurde noch nicht entschieden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Auch gegen das angebliche Opfer werde ermittelt. Aufnahmen von Bodycams sollen bei der Aufarbeitung des Falls helfen.

Die Polizei in Niedersachsen hat in den vergangenen Jahren die Nutzung von Bodycams jährlich ausgeweitet. Während Anfang 2021 noch rund 500 der Geräte im Einsatz waren, sind es inzwischen laut Innenministerium knapp 1100. Die Polizei setze sie regelmäßig anlassbezogen ein. Die Kameras tragen die Beamten in der Regel an der Schulter. Sie sollen konfliktträchtige Situationen im öffentlichen Raum aufzeichnen, um hinterher objektives Beweismaterial zu haben, wenn ein Geschehen eskaliert ist.

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