Hannover.

Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz ist für aus der Ukraine Geflüchtete jetzt auch online möglich. Der neue Dienst habe einen Mehrwert für Geflüchtete und Behörden, teilte das niedersächsische Innenministerium am Freitag in Hannover mit. Bearbeitungs- und Wartezeiten könnten mit seiner Hilfe verringert werden. Der Online-Dienst wurde vom Land Brandenburg in Absprache mit den anderen Bundesländern entwickelt.

Jedoch müssten Geflüchtete weiterhin persönlich in der Ausländerbehörde oder Erstaufnahme-Einrichtung erscheinen, unter anderem wegen der biometrischen Registrierung, hieß es.

Das neue Angebot des Bundesinnenministeriums findet sich im Internet unter <www.germany4ukraine.de> - verfügbar sind die Sprachen Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch. Beteiligt sind laut niedersächsischem Innenministerium aktuell knapp 50 Ausländerbehörden aus Brandenburg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Ausländerämter der Kommunen müssten sich zunächst selbst dem neuen System anschließen.

© dpa-infocom, dpa:220520-99-369295/3