Detmold. Ein Bio-Bauer aus Nordrhein-Westfalen will den Autokonzern VW rechtlich zwingen, mehr für den Klimaschutz zu tun. Am Freitag gab es eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Detmold. Das Gericht äußerte sich skeptisch zu der Klage und forderte Nachbesserungen.

Im Fall der Klimaklage eines Bio-Bauern gegen den Autobauer VW hat sich das Landgericht Detmold in einer mündlichen Verhandlung kritisch zu der Klage geäußert. Zum eingeforderten Recht auf Erhalt "treibhausgasbezogener Freiheit" sagte der Vorsitzende Richter Manfred Pohlmeier am heutigen Freitag: "Was soll das sein? Was ist damit konkret gemeint?". Die Kammer habe Zweifel, ob ein solches Recht anerkannt werden könne.

Der von der Umweltschutzorganisation Greenpeace unterstützte Landwirt aus dem nordrhein-westfälischen Detmold will mit dem Zivilprozess erreichen, dass VW mehr für den Klimaschutz unternimmt. Der Autokonzern soll unter anderem ab 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren mehr verkaufen dürfen. Kläger Ulf Allhoff-Cramer (61) macht laut Greenpeace geltend, dass VW als zweitgrößter Autobauer der Welt mitverantwortlich sei für erhebliche Schäden an seinem Hof und dem zugehörigen Wald. Der Landwirt hat laut Gericht die Klage damit begründet, dass der Autokonzern ihn durch die klimabezogenen Folgen seiner Geschäftstätigkeit in zentralen Rechtsgütern wie Eigentum, Gesundheit und dem Recht auf Erhalt "treibhausgasbezogener Freiheit" beeinträchtige.

Der Kläger müsse darlegen, welche Beeinträchtigungen im Eigentum des Klägers schon eingetreten seien, sagte der Richter in seinen rechtlichen Hinweisen. Drohten die Beeinträchtigungen noch oder seien sie schon tatsächlich eingetreten? "Dazu müsste dann konkret vorgetragen werden."

Die Anwältin des Landwirts, Roda Verheyen, bezeichnete die Hinweise des Gerichts als "ernüchternd". Man gehe aber davon aus, "dass das Gericht uns weiter zuhört". Der von VW beauftragte Rechtsanwalt Wolf Friedrich Spieth sagte nach der Verhandlung: "Wir sehen uns durch die Einlassungen des Gerichts bestätigt. Das Gericht hat sämtliche kritischen Fragen, die wir auch stellen an die Klage, gebracht." VW unternehme große Anstrengungen, CO2 zu reduzieren und entscheidende Entwicklungen der E-Mobilität voranzutreiben, betonte er.

Die Anwälte des Landwirts haben nun bis Ende Juni Zeit, schriftlich auf die Hinweise des Gerichts einzugehen. Danach hat wiederum VW sechs Wochen Zeit, darauf zu reagieren. Das Gericht will dann am 9. September eine Entscheidung verkünden. Es wird erwartet, dass anschließend die gegebenenfalls unterlegene Seite Berufung zum Oberlandesgericht Hamm einlegen wird.

An der mündlichen Verhandlung nahmen rund zwei Dutzend Anhänger des Landwirts teil. Greenpeace unterstützt eine ähnliche Klage gegen VW vor dem Landgericht Braunschweig. Dort gab es noch keine mündliche Verhandlung.

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