Celle.

Im Prozess gegen eine 34-Jährige, die sich der Terrormiliz Islamischer Staat angeschlossen haben soll, hat die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer viereinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Als besonders schwerwiegend habe die Bundesanwaltschaft angesehen, dass sie ihre kleine Tochter mitgenommen und dem Vater entzogen habe, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Celle am Mittwoch. Der Deutschen wird auch vorgeworfen, sich an der Versklavung der jesidischen Bevölkerung beteiligt zu haben.

Im Haushalt eines Sklavenhändlers soll sie 2016 in der syrischen Stadt Rakka für einige Tage eine von der Terrormiliz versklavte Jesidin ausgebeutet haben. Deren Anwalt stellte keinen eigenen Antrag. Der Vertreter der Nebenklage betonte aber in seinem Plädoyer, die 34-Jährige sei sich des an der Jesidin begangenen Unrechts bewusst gewesen.

Die Bundesanwaltschaft erhob Ende 2021 Anklage gegen die 34-Jährige. Demnach reiste sie Ende 2014 gemeinsam mit einer 16-Jährigen, die sie angeworben haben soll, nach Syrien aus. Konkret werden der Frau unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie die Entziehung Minderjähriger mit Gefährdung vorgeworfen. Am ersten Verhandlungstag stritt sie unter anderem ab, in Deutschland andere Frauen für die Terrormiliz angeworben zu haben, auch war sie nach eigener Schilderung keine radikalisierte Islamistin.

Nach Angaben des Celler Gerichtssprechers ist für den 25. Mai das Plädoyer der Verteidigung vorgesehen. Anschließend werde vermutlich die Angeklagte eine Gelegenheit zum sogenannten letzten Wort erhalten. Das Urteil könnte dann am 1. Juni gesprochen werden.

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