Braunschweig.

In den Kündigungsstreits mit Ex-Managern nach dem Dieselskandal bei Volkswagen hat das Arbeitsgericht Braunschweig erneut Zeugen zu einem Treffen im November 2006 befragt. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob ein Ex-Motorenchef bei diesem Meeting die Weiterentwicklung einer Testerkennung genehmigt hat. Der Manager wehrt sich vor Gericht gegen die Kündigung durch VW (6 Ca 244/18 B).

Das Ergebnis des Arbeitstreffens, also die Genehmigung des Vorhabens, habe er damals als "anrüchig" empfunden, sagte ein früherer Leiter der Antriebselektronik bei Volkswagen am Dienstag als Zeuge vor Gericht. Er ist einer der aktuell vier Angeklagten im ersten großen Betrugsprozess zur Diesel-Affäre bei Volkswagen. 2006 habe aber vielmehr Sorge gehabt, dass die Anwendung zu "Häme durch den Wettbewerb" führen könnte. An rechtliche Konsequenzen oder behördlichen Ärger habe er dabei nicht gedacht.

Im September 2015 hatte der Autobauer nach Vorwürfen der US-Umweltbehörden und Recherchen von Wissenschaftlern eingeräumt, mit einer speziellen Software in großem Stil Abgastests manipuliert zu haben. Nach Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Braunschweig kündigte VW August 2018 mehreren Führungskräften fristlos. Das Vorgehen der hochrangigen VW-Mitarbeiter gegen ihre Entlassungen beschäftigt seitdem die Arbeitsgerichte.

Eine Entscheidung in dem arbeitsrechtlichen Streit mit dem Ex-Motorenchef kündigte das Gericht für den 10. Februar an. Der Kläger gehört nicht zu den vier Angeklagten im aktuellen Betrugsprozess. Er soll aber zu den weiteren VW-Mitarbeitern gehören, gegen die die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage erhoben, über deren Zulassung aber noch nicht entschieden wurde.

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