Lüneburg.

Der Bebauungsplan der Gemeinde Schiffdorf für eine Fläche am Spadener See (Kreis Cuxhaven) und eine dort errichtete Wasserski-Anlage ist rechtens. Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts wies einen Normenkontrollantrag eines Anwohners gegen den 2018 in Kraft getretenen Bebauungsplan zurück. Es ließen sich keine Fehler feststellen, die zu dessen Unwirksamkeit führten, begründete das OVG am Freitag sein Urteil.

Konkret ging es um den "Bebauungsplans Nr. 8a „Erholungspark Spadener See“" und den Vorwurf eines Anwohners, die Verkehrsprognose für den Plan enthalte "gravierende inhaltliche Mängel". Der Eigentümer eines direkt an der Zufahrtsstraße zu dem Plangebiet liegenden Wohngrundstücks sah sich maßgeblich durch die Erschließung belastet.

Allerdings wurde in der Sache ein von ihm gestellter Eilantrag bereits im Januar 2019 vom OVG abgelehnt (Az: 1MN 119/18). Diese Auffassung bestätigte das Gericht nun im Hauptverfahren (Az: 1KN 105/19). Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung kann aber Beschwerde eingelegt werden.

Der Spadener See liegt am östlichen Rand der Ortschaft Spaden der Gemeinde Schiffdorf. Er entstand in den 1970er Jahren durch Abbau von Sand, der zur Errichtung der Bundesautobahn A27 bei Bremerhaven genutzt wurde.

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