Lüneburg.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat sich am Donnerstag erneut mit einem 2018 in Kraft getretenen Bebauungsplan der Gemeinde Schiffdorf für eine Fläche am Spadener See und eine dort errichteten Wasserski-Anlage befasst. Ein Anwohner reichte beim OVG einen Normenkontrollantrag ein, um den Plan für unwirksam zu erklären.

Er kritisiert vor allem "gravierende inhaltliche Mängel" bei der Verkehrsprognose im "B-Plan Nr. 8a - Erholungspark Spadener See" (Kreis Cuxhaven). Ein von ihm gestellter Eilantrag war im Januar 2019 vom OVG abgelehnt worden (Az: 1MN 119/18). Am Donnerstag verhandelte das Gericht nun im öffentlichen Hauptverfahren (Az: 1KN 105/19).

Die Gemeinde Schiffdorf und die Betreiberin der Wasserski-Anlage argumentierten gegen den Antrag. Eine Entscheidung war ursprünglich für Donnerstag geplant, könnte aber auch später kommen. Möglich schien eine Veröffentlichung am Freitag.

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