Hannover. Schmerzhafte Mittel bei der Erziehung oder im Training von Hunden sind seit Jahresbeginn verboten. Niedersachsen will eine Ausnahmeregelung für Diensthunde erreichen. Das stößt auf Zustimmung, aber auch auf scharfe Kritik.

Schutzhunde und Spürhunde haben eine wichtige Aufgabe bei der Polizei. Doch um die Ausbildung der Tiere ist ein Streit entbrannt. Seit Anfang des Jahres sind bundesweit schmerzhafte Mittel bei der Erziehung oder im Training von Hunden verboten. Niedersachsen will mit einer Bundesratsinitiative eine Ausnahmeregelung von der neuen Tierschutz-Hundeverordnung für Diensthunde erreichen. Dieser Vorstoß wird von der Deutschen Polizeigewerkschaft Niedersachsen (DPolG) unterstützt. Sollten bestimmte Hilfsmittel verboten bleiben, komme die Polizei in einigen Bundesländern an die Grenzen der Handlungsfähigkeit des Diensthundewesens, wenn nicht sogar darüber hinaus,warnte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft, Patrick Seegers, am Donnerstag.

Der niedersächsische Tierschutzverband kritisierte dagegen die Initiative Niedersachsens für einen weiteren Einsatz der umstrittenen Stachelhalsbänder. Es gebe auch für Schutz- und Diensthunde alternative tierschutzkonforme Ausbildungsformen sowie einen erfolgreichen tiergerechten Umgang, betonte der Landesvorsitzende Dieter Ruhnke.

"Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, bei der Abrichtung eines Tieres Schmerzen und Leiden hinzuzufügen", sagte Ruhnke. Dieses Verbot bestehe bereits seit 30 Jahren, der Gesetzgeber habe es jetzt in die aktuelle Tierschutz-Hundeverordnung übernommen. Er befürchte, dass mit dem Antrag Niedersachsens gesetzeswidriges Verhalten in der Ausbildung der Polizeihunde nachträglich legitimiert werden solle.

Das Land Bremen unterstützt im Gegensatz zu Niedersachsen das Verbot von Stachelhalsbändern. "Es ist Zeit, das System der Ausbildung von Polizeihunden grundlegend zu überarbeiten", sagte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Ruhnke zufolge haben auch Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz angekündigt, auf alternative Ausbildungsformen zurückzugreifen.

Hamburg hat nach Angaben des Senats noch keine Entscheidung in dieser Frage getroffen. Die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft pocht darauf, dass der rot-grüne Senat die Bundesratsinitiative Niedersachsens für die Ausnahmeregelung unterstützt. Hamburgs Polizei brauche gut ausgebildete Polizeihunde, sagte der CDU-Innenexperten Dennis Gladiator der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb sei es wichtig, dass die Tierschutz-Hundeverordnung einer entsprechenden Ausbildung nicht entgegenstehe.

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