Lüneburg.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht befasst sich am heutigen Donnerstag (14.00 Uhr) erneut mit einem 2018 in Kraft getretenen Bebauungsplan der Gemeinde Schiffdorf für eine Fläche am Spadener See und einer dort errichteten Wasserski-Anlage. Ein Anwohner reichte beim OVG einen Normenkontrollantrag ein, um den Plan für unwirksam zu erklären.

Er kritisiert vor allem "gravierende inhaltliche Mängel" bei der Verkehrsprognose im "B-Plan Nr. 8a - Erholungspark Spadener See" (Kreis Cuxhaven). Ein von ihm gestellter Eilantrag war im Januar 2019 vom OVG abgelehnt worden (Az: 1MN 119/18). Am Donnerstag verhandelt das Gericht nun im öffentlichen Hauptverfahren (Az: 1KN 105/19). Die Gemeinde Schiffdorf und die Betreiberin der Wasserski-Anlage argumentieren gegen den Antrag.

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