Göttingen. An einem Institut der Universität Göttingen soll ein leitender Hochschullehrer übergriffig gegenüber Studentinnen geworden sein. Mehrere Jahre nach den mutmaßlichen Taten nimmt der Wissenschaftler auf der Anklagebank Platz.

Wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung muss sich ein Professor der Universität Göttingen seit Mittwoch vor dem Landgericht Göttingen verantworten. Dem 57-Jährigen werden insgesamt 21 Straftaten zum Nachteil von zwei Promotionsstudentinnen sowie einer Institutstechnikerin vorgeworfen, wie das Gericht mitteilte. Am ersten Prozesstag wurde lediglich die Anklage verlesen.

Wie der NDR berichtete, soll der Wissenschaftler unter anderem mehrfach die Studentinnen in sein Büro bestellt, die Tür abgeschlossen und dann gesagt haben, dass er sie bestrafen müsse. Es geht laut Anklage unter anderem um die Aufforderung, die Hose herunterzuziehen; auch von Schlägen mit einem Stock auf den Po ist die Rede.

Die Taten sollen sich bereits zwischen Mitte Juli 2014 und Ende April 2017 ereignet haben, Anklage wurde schon 2019 erhoben. Der Angeklagte war nach Gerichtsangaben in leitender Funktion an einem Institut der Universität tätig. Am Montag (24.1.), dem zweiten Prozesstag, werde sich der Professor möglicherweise zu den Vorwürfen äußern, sagte der Gerichtssprecher.

Die Universität leitete bereits in der Vergangenheit ein Disziplinarverfahren gegen den Mann ein. Nach Auskunft eines Sprechers des Verwaltungsgericht Göttingen ist dort eine Disziplinarklage gegen den 57-Jährigen anhängig, die auf seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerichtet ist.

Medienberichten zufolge soll der Professor eingeräumt haben, dass es ihm an professioneller Distanz zu den Mitarbeiterinnen gefehlt habe. Den Vorwurf der sexuellen Nötigung wies der Hochschullehrer demnach aber entschieden zurück. Eine Studentin hatte ihn laut NDR angezeigt.

Die Universität Göttingen wollte am Mittwoch auf dpa-Anfrage keine Stellungnahme zu dem Fall abgeben. "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich die Universität zu laufenden Verfahren nicht äußern kann", sagte ein Hochschulsprecher. Für den Prozess vor dem Landgericht Göttingen sind zehn Termine angesetzt. Mitarbeiterinnen des Wissenschaftlers sollen an weiteren Verhandlungstagen als Zeuginnen gehört werden. Sollte er rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden, würde er automatisch seinen Beamtenstatus verlieren.

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