Lüneburg. Drei Monate dauert die Beziehung der 35 Jahre alten Partner, als der Bremer die Familie seiner Freundin in einer Mai-Nacht auslöscht. Wegen dreifachen Mordes muss er lebenslang hinter Gitter. Der Richter schließt nicht aus, dass der Mann wieder morden würde.

Ein 35-Jähriger ist wegen des Mordes an seiner Freundin und deren beiden Kindern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Lüneburger Landgericht stellte am Dienstag die besondere Schwere der Schuld nach der Tat im Mai in Bispingen fest, zu der auch die Vergewaltigung des elfjährigen Mädchens gehörte. Damit kam das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach, die in ihrer Anklageschrift ausdrücklich von "Mordlust" sprach.

"Das ist ein gefährlicher Sexualstraftäter", sagte Richter Franz Kompisch in seiner Urteilsbegründung (Az. 27 Ks 11/21). "Diese Vorliebe für Würgen durchzieht seine Fantasie." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Pflichtverteidiger des Bremers stellte lediglich die Sicherungsverwahrung in Zweifel, die Tat war für alle bewiesen. Der Angeklagte blieb auch am sechsten Prozesstag bei seinem Schweigen. Allerdings gab es ein schriftliches Geständnis, das ein Mitgefangener entdeckt hatte und das für seinen Anwalt gedacht war. Darin räumte der Täter ein, im Rausch gehandelt zu haben: "Ich war voller Wut, habe Rot gesehen, bin in einen Mordrausch verfallen", steht in dem Schriftstück. Er führt an, seine Freundin habe ihn in einer Auseinandersetzung einen Versager genannt und ins Gesicht geschlagen.

"Das war kein alltäglicher Prozess, das war nicht einfach", betonte Kompisch, der in allen drei Fällen das Merkmal der Heimtücke erfüllt sah. Die Opfer seien ahnungs- und wehrlos gewesen. "Die sexuellen Vorlieben durchziehen sein Leben, daran kann er nichts ändern."

Zuvor zeigte ein psychiatrischer Gutachter die Entwicklung des Beschuldigten in einer zerrütteten Familie auf, der schon in der Kindheit zu Gewalt neigte und immer wieder durch Strangulieren auffiel. Mit 15 Jahren kam er für zwölf Jahre in den Maßregelvollzug. Im Internet soll er immer wieder nach Wörtern wie Erwürgen gesucht haben, zudem gab es viele gewaltpornografische Darstellungen, ergab die Auswertung seines Mobiltelefons.

Im Haus der Mutter im Heidekreis waren die Leichen der 35-Jährigen und ihres vierjährigen Sohnes entdeckt worden. Die Leiche der Tochter war später an einem Waldweg in der Lüneburger Heide in der Nähe von Schneverdingen gefunden worden. Der tatverdächtige Deutsche war nicht der Vater der Kinder. Die beiden Väter und die Großmutter traten als Nebenkläger auf, die Frau weinte immer wieder, als die Tat noch einmal detailliert aufgearbeitet wurde.

Zwar waren beide Partner erheblich alkoholisiert, ein Vorfall wenige Tage zuvor bestätigte aber das Muster des Vorgehens. Damals würgte er die Freundin, bis sie Nasenbluten bekam, entschuldigte sich später. Kurz danach stellte er allerdings einer Joggerin nach, die eine mögliche Tat durch lautes Rufen verhindern konnte. In der Tatnacht griff er zur Strumpfhose, um seine Freundin von hinten zu strangulieren. Den kleinen Sohn erwürgte er mit einem Kabel.

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