Lüneburg.

Im Lüneburger Mordprozess um den gewaltsamen Tod einer Mutter und ihrer zwei Kinder hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung für den 35 Jahre alten Angeklagten beantragt. Nach der unfassbaren Tat im Mai in Bispingen, zu der die Vergewaltigung des elfjährigen Mädchens gehört, sei die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Der Verteidiger des Bremers stellte am Dienstag vor dem Landgericht lediglich die Sicherungsverwahrung in Zweifel. Der Angeklagte blieb bei seinem Schweigen. Für den Nachmittag wird das Urteil erwartet.

Zuvor zeigte ein psychiatrischer Gutachter die Entwicklung des Beschuldigten in einer zerrütteten Familie auf, der schon in der Kindheit zu Gewalt neigte und immer wieder durch Strangulieren auffiel. Mit 15 Jahren kam er für zwölf Jahre in den Maßregelvollzug.

Im Haus der Mutter im Heidekreis waren die Leichen der 35-Jährigen und ihres vierjährigen Sohnes entdeckt worden. Die Leiche der Tochter war später an einem Waldweg in der Lüneburger Heide in der Nähe von Schneverdingen gefunden worden. Der tatverdächtige Deutsche war nicht der Vater der Kinder. Die beiden Väter und die Großmutter treten als Nebenkläger auf.

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