Hildesheim. Von einem Geistlichen erwartet man gemeinhin untadeliges Verhalten. Doch ein evangelischer Gemeindeleiter verschaffte sich mit Betrügereien eine zusätzliche Geldquelle. Jetzt wurde er verurteilt.

Weil er die Kirche um mehr als 44.000 Euro betrogen haben soll, ist ein früherer evangelischer Pastor zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Der 62-Jährige habe zwischen 2012 und 2016 gefälschte Rechnungen und falsche Quittungen beim Kirchenamt eingereicht, sagte ein Sprecher des Landgerichts Hildesheim am Mittwoch. Doch die angeblichen Anschaffungen für seine Gemeinde - darunter Kinderbibeln, Altartücher und Leuchter - existierten größtenteils gar nicht. Zudem soll er einen Mäh-Roboter samt Garage privat verwendet haben, den er ebenfalls seinem Arbeitgeber in Rechnung gestellt hatte.

Die Richter werteten unter anderem das Teil-Geständnis und die Reue des Geistlichen als strafmildernd. Sie ordneten die Einziehung von gut 20.000 Euro an - einen Teil des ergaunerten Geldes hatte der Mann bereits zurückgezahlt, auch den Mäh-Roboter gab er zurück. In Zukunft droht ihm der Verlust seines Beamtenstatus und seiner Pensionsansprüche. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte war in der Gemeinde alleinverantwortlich für die Finanzen. Das Delegieren habe ihm nicht gelegen, hieß es in der Urteilsbegründung. In Bezug auf seine Buchführung habe es seitens des Kirchenvorstands weder Interesse noch Misstrauen gegeben. Als dann seine Tochter und später auch der Angeklagte selbst schwer erkrankt seien, habe er die Taten begangen.

Das Gericht verurteilte den Mann wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung in 44 Fällen. Ursprünglich waren sogar 163 Fälle angeklagt. Im Urteil wurden jedoch nicht jede einzelne Rechnung oder Quittung, sondern die gebündelt eingereichten Belege gezählt.

Als strafverschärfend wertete die Kammer dem Gerichtssprecher zufolge das Ausnutzen seiner besonderen Vertrauensposition. Nach Überzeugung des Gerichts war zudem die persönliche Krise des damaligen Pastors in finanzieller Hinsicht nicht so schwerwiegend, denn er habe noch über private Ersparnisse in normalem Umfang verfügt.

Die Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers hatte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ins Rollen gebracht und den Pastor dann suspendiert. Nach ihren Angaben waren nach seinem Ausscheiden in der Gemeinde bei einer stichprobenartigen Überprüfung Unstimmigkeiten aufgefallen.

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