Braunschweig.

Nach dem Mord an einem 25 Jahre alten Mann auf einem Hinterhof-Parkplatz in Salzgitter ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der Strafkammer vom 18. Mai dieses Jahres als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Braunschweig am Freitag mit (6 StR 447/21). Der 35 Jahre alte Täter aus Syrien war im Mai zu lebenslanger Haft verurteilt worden, wobei im zweiten Anlauf die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden war (1 Ks 112 Js 5153/19 (1/21).

Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der Mann war im Februar 2020 vom Landgericht Braunschweig nach einem umfangreichen Indizienprozess wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte den Freund seiner Schwester umgebracht, weil er als Muslim nach Ansicht des Gerichtes die Beziehung der Frau zu ihrem Freund mit christlicher Religionszugehörigkeit nicht tolerierte.

Dem Urteil zufolge wartete der Mann im Januar 2019 mehr als eine Stunde lang in dem Hinterhof auf das Opfer. Als der 25-Jährige aus dem Auto stieg, feuerte der Angeklagte aus kurzer Distanz Schüsse ab. Der Mann starb im Klinikum an seinen Schussverletzungen. Der BGH hatte das Braunschweiger Urteil zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen Mordes zwar bestätigt, allerdings bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld eine erneute Verhandlung gefordert.

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