Verden/Aller.

Im Mordprozess um den Tod einer in der Weser versenkten 19-Jährigen hat das Landgericht Verden die drei Angeklagten am Donnerstag zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein Tötungsdelikt konnte die Kammer den zwei Männern und der Frau nicht nachweisen. Sicher ist demnach, dass die 19-Jährige im April 2020 auf dem Grundstück des 41-jährigen Angeklagten starb. Die genauen Umstände, wie die Frau ums Leben kam, konnte der Prozess nicht klären. Sicher ist jedoch, dass der nackte Leichnam auf einer Betonplatte festgebunden und im niedersächsischen Kreis Nienburg über ein Brückengeländer in den Fluss geworfen wurde.

Nach dem Urteil muss der 41-Jährige acht Jahre ins Gefängnis - wegen schwerer Zwangsprostitution, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen. Der 54-jährige Angeklagte wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt - wegen Beihilfe zur Zwangsprostitution, Beihilfe zur Vergewaltigung, Beihilfe zur versuchten Vergewaltigung, Beihilfe zur versuchten sexuellen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen.

Die 40-jährige Angeklagte muss dem Urteil zufolge zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die Kammer sah Beihilfe zur Zwangsprostitution, Beihilfe zur Vergewaltigung, Beihilfe zur versuchten Vergewaltigung, Beihilfe zur versuchten sexuellen Nötigung, gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen und unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als bewiesen an. Die Anklage hatte den drei Deutschen Mord vorgeworfen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (Az. 1 Ks 113/20).

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