Hannover.

Mehrere Kleingärtner in Hannover müssen ihre Häuser räumen, obwohl sie dort gewohnt haben und die Bauten teils 100 Quadratmeter groß sind. Das hat das Amtsgericht Hannover am Freitag entschieden, teilte ein Sprecher mit. Die Stadt hatte das gesamte Areal von einer Kirchengemeinde erworben und bis 2019 als Kleingartenfläche weiter nutzen lassen. Nun soll dort gebaut werden. Die Kleingärtner erhielten eine Kündigung vom Kleingartenverein. Gegen die Räumung und Herausgabe der Grundstücke wehren sich die Betroffenen, die Stadt klagte daraufhin.

Die Besonderheit sind Häuser in den drei Kleingärten mit mindestens 100 Quadratmetern Nutzfläche. Diese Häuser stehen schon seit der Nachkriegszeit, eines jedenfalls seit 1945. Die Kleingärtner behaupten, in den Häusern gewohnt zu haben und viel Geld in die Bauten investiert zu haben. Sie sind der Auffassung, die Stadt habe die Wohnnutzung geduldet.

Zwar hätten die Beklagten in die Häuser auf ihren gepachteten Kleingartengrundstücken erheblich viel Geld investiert, jedoch habe es dafür nicht den nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlichen Vertrauenstatbestand dahingehend gegeben, dass sie die Häuser unbegrenzt weiter nutzen dürften, heißt es im Urteil. Das Eigentumsrecht der Stadt an dem Grundstück sei rechtlich stärker zu schützen als das entstandene Vertrauen der Kleingärtner in die fortwährende Nutzungsmöglichkeit der Häuser auf dem städtischen Grund. Der Schutz des Eigentums an Grundstücken sei in der Rechtsordnung besonders stark angelegt, teilte das Amtsgericht mit. (Az: 548 C 2891/21)

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