Spiekeroog/Lüneburg. Neuer Bebauungsplan der Insel, der mehr dauerhafte und weniger Ferienwohnungen vorsieht, sei rechtswidrig, so das OVG.

Ein Bebauungsplan der Insel Spiekeroog, der mehr Wohnraum für Insulaner vorsieht, ist einem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zufolge rechtswidrig. Wie das Lüneburger Gericht am Freitag mitteilte, war in dem Plan festgeschrieben, dass Wohnungsbesitzer beim Schaffen neuer Unterkünfte - etwa Ferienwohnungen - bei Immobilien mit einer Gesamtfläche von mehr als 120 Quadratmetern einen Teil davon als dauerhafte Wohnung anbieten müssen. Auf den kleinen Ostfriesischen Inseln, die beliebte Urlaubsorte sind, ist der verfügbare Wohnraum für Insulaner, die dauerhaft dort wohnen, knapp und teuer (Az.: 1 KN 92/19).

Gegen den Plan, der einen Großteil des Inselortes umfasst, hatte eine Frau geklagt. Den Angaben des Gerichts zufolge plante diese eine Immobilie mit drei Ferienwohnungen - genehmigt wurden von der Gemeinde nach dem Bebauungsplan allerdings nur zwei Ferienwohnungen und eine Dauerwohnung.

Spiekeroog: Gericht kritisiert Einzelheiten im Bebauungsplan

Der Senat bestätigte in dem Urteil vom Donnerstag zwar, dass es grundsätzlich die Möglichkeit gebe, durch einen Bebauungsplan Dauerwohnraum zu Lasten von Ferienwohnungen auszuweisen. Dazu müsse aber eine spezielle Art von Wohngebieten ausgewiesen werden, sagte ein Sprecher. Bei dem aktuellen Plan sah das Gericht zwei Punkte kritisch: Zum einen sei nicht erkennbar, ob die Regelung zur Kopplung von Ferienwohnungen und Dauerwohnungen flächendeckend oder nur für ein bestimmtes Baugebiet gelte. Zum anderen sei in den von der Gemeinde ausgewiesenen allgemeinen Wohngebieten solch eine Vorgabe ohnehin nicht zulässig.

Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen - dagegen kann aber noch Beschwerde eingelegt werden.