Oldenburg.

Die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg sieht nach dem Tod eines festgenommenen 19-Jährigen in Delmenhorst keinen Anlass für weitere Ermittlungen. Die Beschwerden der Angehörigen des Toten gegen die Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg seien zurückgewiesen worden. Das sagte die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft, Carolin Castagna, am Dienstag und bestätigte entsprechende Medienberichte.

Die Polizei hatte den jungen Mann am 5. März in Delmenhorst wegen möglichen Drogenkonsums kontrolliert. Es kam zu einer Auseinandersetzung, bei der die Beamten auch Pfefferspray einsetzten. Später in der Gewahrsamszelle brach der 19-Jährige zusammen. Er starb einen Tag später in Oldenburg im Krankenhaus. Während die Polizei von einem Unglücksfall ausging, erhoben Angehörige und Freunde des Opfers schwere Vorwürfe gegen die Einsatzkräfte.

Sie zeigten die beteiligten Polizisten und die Rettungskräfte an. Als die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Ermittlungen einstellte, legten sie Beschwerde ein. Die Generalstaatsanwaltschaft habe wegen der Todesursache nicht selbst ermittelt, stellte Castagna klar. "Wir bewerten das im Rahmen des Dienstrechts." Die untergeordnete Behörde habe korrekt festgestellt, dass kein Fremdverschulden erkennbar sei.

Ein Unterstützerkreis der Familie bleibt indes bei den Vorwürfen gegen die Behörden. Die Ursache für den Tod des 19-Jährigen hat sich trotz mehrerer gerichtsmedizinischer Untersuchungen bislang nicht genau klären lassen. Rechtlich könne die Familie Beschwerde beim niedersächsischen Justizministerium einlegen, sagte Castagna. Unter bestimmten Bedingungen gebe es auch den Weg eines Klagerzwingungsverfahrens.

© dpa-infocom, dpa:210803-99-685947/3