Oldenburg.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat einen ihrer Vertreter vom Vorwurf der Verharmlosung von Kindesmisshandlung entlastet. Ein Disziplinarverfahren gegen den Staatsanwalt sei eingestellt worden, bestätigte die Behörde entsprechende Medienberichte. Die Staatsanwaltschaft halte die Formulierungen ihres Kollegen zwar weiter für "äußerst unglücklich", weil sie missverstanden werden konnten. Er habe aber "weder Gewalt gegen Kinder bagatellisieren noch begangenes Unrecht relativieren wollen".

Die Äußerungen waren 2020 gefallen im Prozess gegen einen Vater, der wegen Körperverletzung seiner 17 und 21 Jahre alten Kinder angeklagt war. In seinem Plädoyer zitierte der Staatsanwalt den Bibelspruch "Wer sein Kind liebt, der züchtigt es". Und er sagte, auch Papst Franziskus finde es in Ordnung, wenn man seine Kinder würdevoll schlägt.

Die Zitate des Kollegen seien in der ausführlichen Darlegung belastender wie entlastender Momente gefallen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Richterin habe nach eigenen Angaben die Formulierungen als unglücklich empfunden. Ihr sei aber klar gewesen, dass der Anklagevertreter nicht sein eigenes Denken, sondern das des Angeklagten wiedergebe.

Das Disziplinarverfahren wurde den Angaben nach schon im April eingestellt. Vorher hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen der Äußerungen ermittelt, das Verfahren aber ebenfalls eingestellt.

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